Mandanteninfo

Wahlrecht bei kleinen PV Anlagen

Wie Sie vielleicht aus der Presse erfahren haben, ist es bis Ende dieses Jahres möglich die Einkommensbesteuerung für die Photovoltaikanlage abzuwählen. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei diesem Antrag und beraten Sie auch dazu.

Bitte dringend beachten: Der Antrag muss bis 31.12.2022 beim Finanzamt sein.

25.05.2022

Grundsteuerreform 2025

An dieser Stelle möchten wir unsere Mandanten auf die bevorstehende Grundsteuerreform zum Jahr 2025 hinweisen. Ab Juli 2022 müssen Eigentümer und Miteigentümer von Grundstücken und Wohnungen eine verpflichtende (!) Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen. Unser Software Partner AGENDA Informationssysteme GmbH & Co. KG hat hierfür Vorerfassungsbögen ausgearbeitet, die Ihnen und uns diese Arbeit erleichern können:

https://www.agenda-mandanten.de/grundsteuer/

25.05.2022

Sachbezüge für Arbeitnehmer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge von bis zu 44 € steuerfrei zuwenden. Diese Freigrenze wurde ab 2022 erhöht auf monatlich 50 €. Wird diese Freigrenze überschritten oder werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Sachbezug insgesamt steuerpflichtig! Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge verschärft. Seit 2020 sind folgende Bezüge nicht mehr begünstigt: zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate sowie andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die ergänzenden Kriterien des §2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Die Finanzverwaltung erkennt Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG nicht erfüllen, nur noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug an.

15.06.2021

Zahlungserinnerungen der Finanzämter werden eingestellt

Bitte beachten Sie, dass künftig keine Zahlungserinnerungen von den Finanzämtern verschickt werden. Als Unternehmer müssen Sie selbst darauf achten, dass Zahlungstermine nicht versäumt werden! Wir empfehlen den Finanzämtern ein Lastschriftmandat einzurichten, um ein Versäumen von Terminen und damit verbundene Strafzahlungen zu vermeiden.

11.05.2021Fundstelle: NWB DAAAH-76742